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Bildungsurlaub NRW
Ab 2011 ist es möglich, Bildungsurlaub für die Klausurenkurse und die Crashkurs zu erhalten. Informationen zur Beantragung finden Sie [hier] im Merkblatt des Ministeriums.
Die notwendige Anmeldebestätigung senden wir Ihnen auf Wunsch für den von Ihnen gebuchten Kurs zu. Die Anerkennung des Ministeriums können Sie [hier] herunterladen.
Mit diesen beiden Unterlagen können Sie dann, spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn, den Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.